Der L 17 Führerschein:

  1. Mit 15 1/2 kannst du deine Aubildung bei uns beginnen. Das heißt du besuchst den Theorie-Kurs und absolvierst 12 Fahrstunden. Die theoretische Prüfung kannst du schon machen sobald du den Theoriekurs abgeschlossen hast. (Aber Vorsicht, da eine bestandene Prüfung nur 18 Monate gültig bleibt, ist es manchmal nicht ratsam diese sofort zu absolvieren, da auch die praktische Prüfung dann in dieser Frist bestanden werden muss!)
  2. Danach fährst du dann 3 mal 1000km Aubildungsfahrten mit einem oder zwei Begleitern. Die Begleitpersonen müssen 7 Jahre in Besitz des B-Führerscheins sein und in den letzten 3 Jahren ohne schwere Verkehrsverstöße Fahrzeuge gelenkt haben. Außerdem muss ein besonderes Naheverhältnis zum Fahrschüler bestehen. (z.B.: Eltern, Onkel, ...)
  3. Nach jeweils 1000 gefahrenen Kilometern machen wir die begleitende Schulung in der Fahrschule mit dir und deinen Begleitern: Nach 1000km und 2000km fahren wir inklusive Nachbesprechung jeweils zwei Einheiten mit deinem eigenen Fahrzeug. Nach 3000km erfolgen noch drei Einheiten Perfektionsschulung mit dem Fahrschulauto.
  4. Ab dem 17.Geburtstag kannst du dann zur praktischen Führerscheinprüfung antreten. Du entscheidest dabei selbst ob du mit unserem Fahrschulauto und einem Fahrschullehrer als Beifahrer oder mit deinem Auto und deinem Begleiter zur Prüfung antreten willst.


Wichtig! Die 0,1 Promille-Grenze gilt sowohl für dich, als auch für deinen Begleiter und es darf nur in Österreich gefahren werden.

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