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  Klasse Fahrzeugart Anhänger Mindestalter
AM Motorfahrräder - Code 117; vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge - Code 118; Einachsanhänger 15 Jahre
A1 Motorräder bis max. 125 ccm und 11kW Einachsanhänger 16 Jahre
A2 Motorräder bis max. 35 kW Einachsanhänger 18 Jahre
A alle Motorräder Einachsanhänger 24 Jahre
B Kraftwagen mit max. 8 Plätze + Lenkerplatz und hz. Gesamtmasse von max. 3.500 kg leichte Anhänger; schwere Anhänger bis insg. 3.500kg hz. GM. 18 Jahre (oder vorgezogene Ausbildung L17 mit 17 Jahren)
BE ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger mit einer hz GM. von max. 3500 kg 18 Jahre
Code 96 ein Zugfahrzeug der Klasse B und einen Anhänger bis max. insgesamt 4250kg hz. GM. 18 Jahre (oder im Zuge der L-17 Ausbildung)
C Kraftwagen über 3.500kg hz GM, Sonderkraftfahrzeuge, unbesetzte Omnibusse leichte Anhänger 18 Jahre (bis 21 Jahre auf C1 beschränkt.)
C1 Kraftwagen der Klasse C bis max. 7.500 kg hz. Gm. leichte Anhänger 18 Jahre
D Kraftwagen mit mehr als acht Plätzen für beförderte Personen leichte Anhänger 21 Jahre
C+E Kraftwagen der Klasse C alle Anhänger 18 Jahre (bis 21. Jahre auf C1 beschränkt)
C1+E ein Zugfahrzeug der Klasse C1 und einen Anhänger bis insgesamt max. 12.000kg hz GM 18 Jahre
D+E Kraftwagen der Klasse D mit allen Anhängern 21 Jahre
F Zugmaschinen, Motorkarren, selbstfahrende Arbeitsmaschinen,landwirtschaftliche selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis 50 km/h);Einachszugmaschinen ( bis25 km/h) alle Anhänger 16 Jahre